Jugendwohlfahrt
Als Jugendwohlfahrt bezeichnete man in Österreich gesamtheitlich die Organisation der Kinder- und Jugendhilfe. Das erste Jugendwohlfahrtsgesetz in Österreich wurde im Jahr 1954 beschlossen. Im Jahr 1989 beschloss man ein wesentlich moderneres Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG 1989), das zwischen der hoheitlichen Behörde und so genannten Freien Jugendwohlfahrtsträgern unterschied. Im Jahr 2013 wurde das JWG durch das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz (B-KJHG 2013) abgelöst.
Die Aufgaben und Rahmenbedingungen sind im B-KJHG 2013 formuliert und in den jeweiligen Landesgesetzen präzisiert. Weitere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ergeben sich auch aus dem Kindschaftsrecht und dem Gewaltschutzgesetz.
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