Kölner Gerichtswesen vom Mittelalter zur Neuzeit

Das Kölner Gerichtswesen lag über Jahrhunderte fest in der Hand der Kölner Erzbischöfe. Mit der Gründung einer ersten städtischen Verwaltung im Jahr 1216 gelang es dem die Bürgerschaft vertretenden Rat der Stadt, auf dem Gebiet der Gerichtsbarkeit sukzessiv Eigenständigkeit zu erlangen.

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