Königswahl
Als Königswahl bezeichnet man die Erhebung eines Kandidaten zum König durch ein bestimmtes Gremium. Während die Thronfolge des Königs in den meisten Kulturen durch die Erbfolge geregelt ist, gibt es ebenso Wahlmonarchien.
Anzutreffen war die Königswahl unter anderem in einigen germanischen Nachfolgestaaten des antiken römischen Reiches während der Zeit der Völkerwanderung bzw. im Frühmittelalter, im Heiligen Römischen Reich und im Königreich Polen von 1573 bis 1795 (siehe Geschichte Polens, Zeit der Adelsrepublik). Traditionell behaupteten auch die Stände Ungarns und Böhmens ihr Recht zur Königswahl (siehe: Geschichte Ungarns, Geschichte Böhmens), was die Habsburger aber zunehmend nur noch als Formalie zur Bestätigung ihres Erbrechts ansahen, in dem Bestreben, diese Kronen ihren Erblanden einzugliedern. Nach der Wahl des Pfälzer Kurfürsten Friedrich V. zum böhmischen König 1619 im Zuge des Böhmischen Ständeaufstands und dem dadurch ausgelösten Dreißigjährigen Krieg gab es in Böhmen nur noch Proklamationen und Krönungen der Habsburger, keine Wahlen mehr.
Das Recht zur Königswahl im Heiligen Römischen Reich stand seit dem 13. Jahrhundert nur noch einer begrenzten Anzahl von Reichsfürsten zu, den Kurfürsten. Über die Herausbildung ihres exklusiven Wahlrechts gibt es verschiedene Theorien.