Kündigung (deutsches Arbeitsrecht)
Die Kündigung im deutschen Arbeitsrecht ist das Gestaltungsgeschäft, das auf Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gerichtet ist. Man unterscheidet die Kündigung eines auf unbestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnisses ohne Geltendmachung eines gesetzlich vorgesehenen Grundes nach Ablauf der jeweils geltenden Kündigungsfrist (ordentliche Kündigung) von der fristlosen unter Berufung auf einen gesetzlich vorgesehenen Grund (außerordentliche Kündigung). Voraussetzung beider ist eine wirksame empfangsbedürftige Willenserklärung.
Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind an besondere formelle Voraussetzungen gebunden und im Übrigen gesetzlich eingeschränkt.
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