Kabinett Ruijs de Beerenbrouck II
Das Kabinett Ruijs de Beerenbrouck II wurde am 18. September 1922 in den Niederlanden von Ministerpräsident Charles Ruijs de Beerenbrouck gebildet und war eine Fortsetzung des ersten Kabinetts von Ruijs de Beerenbrouck, das weitgehend die gleiche Zusammensetzung hatte. Das Kabinett bestand aus Ministern des katholischen Algemeene Bond van RK-kiesverenigingen (ABRK), der Anti-Revolutionaire Partij (ARP) und der Christelijk-Historische Unie (CHU) sowie drei parteilosen Mitgliedern. Bei den vorhergegangenen Wahlen vom 5. Juli 1922 hatte der ABRK 32, die ARP 16 und die CHU elf Sitze erhalten und verfügte damit über eine absolute Mehrheit von 59 der 100 Sitze in der Zweiten Kammer der Generalstaaten.
Ab 1923 war das Kabinett mit einer wirtschaftlichen Rezession konfrontiert, die Kürzungen und Steuererhöhungen erforderlich machte. Der Finanzminister Hendrikus Colijn, der 1923 die Nachfolge von Dirk Jan de Geer antrat, führte diese Kürzungen energisch durch. 1923 kam es aufgrund der Ablehnung eines Gesetzentwurfs zur Erweiterung der Marineflotte zu einer zwischenzeitlichen Krise. Da kein neues Kabinett gebildet werden konnte, blieb das Kabinett im Amt. Das Kabinett trat am 1. Juli 1925, dem Wahltag, zurück. Bei den Wahlen errangen die Regierungsparteien Roomsch-Katholieke Staatspartij (RKSP), Nachfolgerin des ABRK 30, ARP 13 und CHU elf Sitze und damit weiterhin eine absolute Mehrheit, wenngleich nur noch 54 der 100 Sitze in der Zweiten Kammer. Das nachfolgende erste Kabinett Colijn trat sein Amt am 4. August 1925 an.