Kaiser der Deutschen

Kaiser der Deutschen war der in der Frankfurter Reichsverfassung von 1849 vorgesehene Titel des Reichsoberhauptes des zu gründenden deutschen Bundesstaates. Vorbild in der Wortbildung waren die Titel Kaiser der Franzosen, König der Franzosen und König der Belgier, die sich auf das Staatsvolk anstelle des Staatsgebiets beziehen. Der Kaiser hätte damals den Reichsverweser ersetzt, das vorläufige Staatsoberhaupt des entstehenden Deutschen Reiches.

Der Kaiser war in der Verfassung als ein Organ der Reichsgewalt vorgesehen; mit Reichsgewalt war dasjenige gemeint, das heute als Bundesebene bezeichnet wird. Der Kaiser ernannte und erließ die Reichsminister.

Die Frankfurter Nationalversammlung wählte den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. zum Kaiser. Der König lehnte allerdings im April 1849 die Krone ab und bekämpfte seitdem die Nationalversammlung, zum Beispiel, indem er den Preußen verbot, weiterhin Abgeordnete zu sein.

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