Kammer für Arbeiter und Angestellte

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer (AK), auf Bundesebene Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Bundesarbeitskammer (BAK), ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Österreich. Ihre rechtliche Grundlage bildet das Arbeiterkammergesetz 1992 (kurz AKG, zu finden im BGBl. I 626/91). Für die meisten Arbeitnehmer besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Kammer.

Osterreich  Kammer für Arbeiter und Angestelltep1
Staatliche Ebene Bundesebene, Landesebene
Stellung Gesetzliche Interessensvertretung
Gründung 1920
Hauptsitz Wien 4, Prinz-Eugen-Straße 20–22
Leitung Renate Anderl (Präsidentin)
Website www.arbeiterkammer.at

Es gibt ähnliche Interessenvertretungen in den deutschen Bundesländern Bremen (Arbeitnehmerkammer Bremen) und Saarland (Arbeitskammer des Saarlandes) sowie in Luxemburg. Die italienischen Camere del lavoro sind dagegen örtliche Zusammenschlüsse von Gewerkschaften auf freiwilliger Grundlage.

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