Katholische Könige

Als Katholische Könige (spanisch Reyes Católicos) bezeichnet man die spanischen Monarchen Königin Isabella I. von Kastilien (1451–1504) und König Ferdinand II. von Aragón (1452–1516), der als Ferdinand V. auch König von Kastilien war. Der Herrschertitel Reyes Católicos wurde ihnen im Jahr 1496 von Papst Alexander VI. verliehen.

Der komplette Titel der Katholischen Könige, wie er im Vertrag von Tordesillas vom 7. Juni 1494 wiedergegeben ist, lautete: Ferdinand und Isabella durch die Gnade Gottes König und Königin von Kastilien, von León, von Aragonien, von Sizilien, von Granada, von Toledo, von Valencia, von Galicien, von Mallorca, von Sevilla, von Sardinien, von Korsika, von Murcia, von Jaén, der Algarve, von Algeciras, von Gibraltar, der Kanarischen Inseln, Graf und Gräfin von Barcelona, Herr und Herrin der Biskaya und von Molina de Aragón, Herzog und Herzogin von Athen und des Herzogtums Neopatria, Graf und Gräfin des Roussillon und der Cerdanya, Markgraf und Markgräfin von Oristano und von Gociano. Diese, später noch um einige Herrschaftsgebiete wie z. B. Navarra erweiterte, Herrschertitulatur sollte anzeigen, dass die Könige interessiert daran waren, die verfassungsmäßigen Besonderheiten der unterschiedlichen Reiche zu respektieren.

„Bezeichnenderweise haben die Könige es auch abgelehnt, sich in ihrer Herrschertitulatur als »Könige von Spanien« zu bezeichnen, sondern die bis ins 19. Jahrhundert gültige Herrschertitulatur gewählt, die, später wiederholt geringfügig modifiziert, aus einer Aneinanderreihung der Namen der verschiedenen Teilreiche bestand: also Könige von Kastilien, León, Aragón … usw.“

Walther L. Bernecker, Horst Pietschmann
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