Krone von Aragonien

Unter dem Begriff Krone von Aragonien (spanisch Corona de Aragón, aragonesisch Corona d’Aragón, katalanisch Corona d’Aragó) werden Herrschaftsgebiete unterschiedlicher Verfasstheit zusammengefasst, die zwischen 1137 und 1516 bzw. 1714 in Personalunion von den Königen von Aragonien regiert wurden. Dazu gehörten die Königreiche Aragonien, Mallorca, Valencia, Sizilien, Sardinien, Korsika und Neapel, die Herzogtümer Athen und Neopatria, die Markgrafschaft Provence, das Fürstentum Katalonien (die Grafschaften Barcelona, Roussillon und Cerdanya) und die Herrschaft Montpellier.

Die Herrscher der Krone von Aragonien und von Spanien zählten und zählen in ihrer Titulatur eine große Anzahl von Herrschaftsgebieten auf. Diese Aufzählungen entsprachen bzw. entsprechen aber nur zum Teil den wirklichen Herrschaftsverhältnissen.

Von 1516 bis 1707 waren die einzelnen Herrschaftsgebiete der Krone von Aragonien Teile des Herrschaftsgebietes der Krone von Spanien. Dabei blieben die Staaten als solche und ein großer Teil ihrer Rechtstraditionen (Usatges) und Sonderrechte (Fueros) erhalten.

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