Kindesunterhalt (Deutschland)
Kindesunterhalt ist der Unterhalt, den Eltern gegenüber ihren Kindern zu leisten haben. Dies gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Elternteil auch das Sorgerecht für sein Kind innehat. Er ist in Deutschland für eheliche und nichteheliche Kinder identisch und im BGB geregelt. Die Rechtsprechung orientiert sich bundeseinheitlich weitgehend an der Düsseldorfer Tabelle, die allerdings keine Gesetzeskraft hat. Nachfolgend wird die Rechtslage ab dem 1. Januar 2008 dargestellt. Ab dem 1. Januar 2016 ist die Mindestunterhaltsverordnung in der jeweils geltenden Fassung maßgeblich.
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