Kirchenbauprogramme in der DDR
Kirchenbauprogramme in der DDR – offiziell Sonderbauprogramm oder Bauprogramm „Kirchen für neue Städte“ genannt – gab es aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zwischen der DDR-Regierung und Kirchen-Institutionen der Bundesrepublik Deutschland; Partner und Geldgeber waren zeitweise auch die Schwedische Kirche und Evangelisch-reformierte Kirchen der Schweiz. Dabei ging es um die Erhaltung, den Umbau und den Wiederaufbau bestehender sowie die Errichtung neuer Kirchen und kirchlich genutzter Gebäude in der DDR.
Hinweis: Dieser Artikel befasst sich mit Sanierung, Umbau und Wiederaufbau bestehender Kirchengebäude sowie Neubau von Kirchengebäuden und kirchlichen Gemeindezentren. Aus thematischen Gründen nicht berücksichtigt sind hier der mitunter ebenfalls zu den Kirchenbauprogrammen in der DDR gehörende Neubau kirchlicher Krankenhausabteilungen, Kliniken, Stationen der Diakonie in der DDR und der Caritas in der DDR sowie der Bau von Wohnungen für Mitarbeiter dieser Einrichtungen – siehe dazu auch den Abschnitt „Begriffe“ sowie die betreffende Information im Abschnitt „Verschiedenes“.
Dank ihrer „Valuta-Sonderbauprogramme“ erwirtschaftete die DDR
- mit der Vertragspartnerin Evangelische Kirche in Deutschland (realisiert als Kirchengeschäft A oder A-Geschäft via Diakonie Deutschland) seit den 1970er Jahren bis 1988 die Summe von 250 Millionen D-Mark zuzüglich der Summe für Wiederaufbau und Restaurierung des Berliner Doms (Einzelheiten dazu im Abschnitt Wiederaufbau des Berliner Doms) in Höhe von 150 Millionen D-Mark also insgesamt 400 Millionen D-Mark sowie
- mit der römisch-katholischen Vertragspartnerin Deutsche Bischofskonferenz (realisiert als Kirchengeschäft C oder C-Geschäft via Bonifatiuswerk) von 1966 bis 1988 die Summe von 310 Millionen D-Mark
und somit – laut den bislang zugänglichen Quellen – insgesamt mindestens 710 Millionen D-Mark. Ein Großteil der Gesamtsumme waren Zahlungen aus dem Etat des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen im bundesdeutschen Staatshaushalt.