Klageänderung
Eine Klageänderung ist das Austauschen des Klageantrags oder des diesen begründenden Sachverhalts innerhalb desselben Prozesses, folglich eine Änderung des Streitgegenstands. Klageänderungen können im Zivilprozess oder im Verwaltungsprozess vorkommen. Im Strafprozess gibt es keine Klageänderung im eigentlichen Sinne; allerdings kann die Staatsanwaltschaft unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachtragsanklage erheben (§ 266 StPO) oder nach Hinweis auf eine Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts eine Verurteilung nach einem anderen Straftatbestand erfolgen (§ 265 StPO).
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