Klever Union
Die Klever Union bezeichnet ein Heiratsprojekt der herzoglichen Häuser Jülich-Berg und Kleve-Mark, das durch die Kinderverlobung zwischen der fünfjährigen Erbtochter Maria von Jülich-Berg und dem sechsjährigen Erbprinzen Johann von Kleve-Mark auf Schloss Burg im heutigen Solingen am 25. November 1496 angebahnt und durch deren Heirat am 1. Oktober 1510 in Düsseldorf verwirklicht wurde. Diese Ehe und der ihr zugrunde liegende Vertrag von 1496 führten mit dem Tod des Herzogs Johann II. von Kleve-Mark am 15. März 1521 die bis 1609 währende Personalunion der Herzogtümer von Jülich-Berg mit Kleve-Mark zu den Herzogtümern Jülich-Kleve-Berg herbei. Der Erbe, Johann III. von Kleve-Mark, bereits seit dem Tod Wilhelms von Jülich-Berg am 6. September 1511 Herrscher von Jülich-Berg, nun Johann von Jülich-Kleve-Berg, stieg dadurch zu einem mächtigen Reichsfürsten im Heiligen Römischen Reich auf.