Klimakompensation

Klimakompensation soll Treibhausgas-Emissionen ausgleichen. Dafür werden die Emissionen eines Produktes, eines Unternehmens, einer Dienstleistung oder gar eines Staates bilanziert. Um die ausgestoßenen Treibhausgase auszugleichen, gibt es im Wesentlichen drei Optionen: Den Kauf von CO2-Gutschriften aus Klimaschutzprojekten, die (a) Emissionen vermeiden, also beispielsweise Wälder vor Abholzung bewahren wollen. Andere Projekte (b) möchten Kohlenstoff mit natürlichen Kohlenstoffsenken binden, beispielsweise durch den Aufbau einer Humus-Schicht in Böden. Weniger verbreitet ist (c) die Endlagerung von Kohlenstoff, z. B. in Form von Graphit oder kohlenstoffhaltigen chemischen Verbindungen. Kompensation wird u. a. verwendet, um sich danach als „klimaneutral“ zu bezeichnen.

Auf der Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Glasgow wurde im Jahr 2021 ein internationales Regelwerk für einen Mechanismus zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen und zur Förderung nachhaltiger Entwicklung unter dem Pariser Übereinkommen verabschiedet, durch den für den internationalen Kohlenstoffmarkt (CDM) Normen definiert werden. Daneben gibt es auch den unregulierten, „freiwilligen“ Kohlenstoffmarkt.

Viele Umwelt- und Verbraucherschutzverbände lehnen Klimakompensation ab. Einerseits bestehe die Gefahr eines Ablasshandels: Unternehmen müssten ihre Emissionen gar nicht senken, um sich klimaneutral zu nennen. Es reiche, dass sie Kompensationsgutschriften kaufen, ohne Geschäftspraktiken zu ändern. Andererseits würde Kompensation genutzt, um klimaintensive Produkte wie Öl oder Rindfleisch „grün zu waschen“.

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