Klubgut

Als Klubgut werden in der Wirtschaftswissenschaft Güter oder Dienstleistungen bezeichnet, bei denen es in der Güternachfrage eine begrenzte Rivalität unter den Nachfragern gibt und die Ausschließbarkeit vom Güterangebot durchsetzbar ist. Pendant ist das Allmendegut.

Güterarten nach Ausschließbarkeit und Rivalität
Rivalitätsgrad
= 0
Rivalitätsgrad
= 1
Exklusionsgrad
= 0
öffentliches Gut
(z. B. Deich)
Allmendegut
(z. B. überfüllte Innenstadtstraße)
Exklusionsgrad
= 1
Klubgut
(z. B. Pay-TV)
Privates Gut
(z. B. Speiseeis)
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