Kolumbianische Staatsangehörigkeit
Die kolumbianische Staatsangehörigkeit bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum Staatsverband Kolumbiens. Es ist das einzige Land Südamerikas, dass das Geburtsortsrecht (ius soli) nicht umsetzt.
Der Besitz der Staatsangehörigkeit wird heutzutage nachgewiesen durch den Personalausweise für Erwachsene (cédula de ciudadanía), Jugendliche (tarjeta de identidad para los mayores de catorce) oder Geburtsregisterauszug für Kinder. Auf Antrag werden auch Staatsangehörigkeitsausweise ausgestellt.
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