Kommissarbefehl
Der sogenannte Kommissarbefehl – offiziell Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare – vom 6. Juni 1941 ist der bekannteste verbrecherische Befehl der deutschen Wehrmacht im Krieg gegen die Sowjetunion während des Zweiten Weltkrieges. Er enthielt die Anweisung, Politkommissare der Roten Armee nicht als Kriegsgefangene zu behandeln, sondern sie ohne Verhandlung zu erschießen.
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