Kommunalwahlen in Baden-Württemberg 2014
Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg 2014 fanden am 25. Mai des Jahres gleichzeitig mit der Europawahl in Deutschland 2014 und Kommunalwahlen in neun anderen deutschen Bundesländern statt.
Gewählt wurden – wie alle fünf Jahre – die Besetzungen der Baden-Württembergischen Gemeinderäte und Kreistage in 1101 Gemeinden und 35 Landkreisen sowie der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart. Wie schon bei früheren Kommunalwahlen hier konnten die Wählenden sowohl Stimmen auf einzelne Bewerbungen ansammeln (kumulieren) wie auch ihre Stimmen auf Kandidaten unterschiedlicher Wahlvorschlagslisten verteilen (panaschieren).
Gegenüber den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg 2009 traten jedoch einige Veränderungen in Kraft, die aus der vom Landtag am 11. April 2013 beschlossenen Veränderung der Gemeinde- und Landkreisordnung sowie des Kommunalwahlgesetzes (Baden-Württemberg) resultierten:
- Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt.
- Das bislang angewandte D’Hondt-Verfahren, das große Parteien begünstigt, wurde als Sitzzuteilungsverfahren durch das Sainte-Laguë-Verfahren abgelöst, das bereits seit 2011 für die baden-württembergischen Landtagswahlen angewandt wird.
- Kreistags-Kandidaten dürfen nicht mehr in zwei Wahlkreisen antreten.
- Der neu gefasste § 9 Abs. 6 des Kommunalwahlgesetzes lautet: „Männer und Frauen sollen gleichermaßen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags berücksichtigt werden. Dies kann insbesondere in der Weise erfolgen, dass bei der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlvorschlägen Männer und Frauen abwechselnd berücksichtigt werden. Die Beachtung der Sätze 1 und 2 ist nicht Voraussetzung für die Zulassung eines Wahlvorschlags.“
Wahlvorschläge konnten bis zum 27. März 2014 eingereicht werden.