Kommunalwahlen in Baden-Württemberg 2019

Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg 2019 fanden zusammen mit der Europawahl 2019 am Sonntag, den 26. Mai 2019 statt. Sie folgten den entsprechenden Wahlen vom 25. Mai 2014.

Neu gewählt für die kommenden fünf Jahre wurden die Mitglieder der Gemeinderäte in 1101 Städten und Gemeinden, die Mitglieder der Ortschaftsräte in den 410 Gemeinden mit Ortschaftsverfassungen, die Mitglieder der Kreistage in den 35 Landkreisen sowie die Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart. Die Wähler konnten wiederum sowohl Stimmen auf einzelne Bewerber ansammeln (kumulieren) als auch ihre Stimmen auf Kandidaten unterschiedlicher Wahlvorschlagslisten verteilen (panaschieren). Die Sitze werden wie bereits 2014 nach dem Sainte-Laguë- bzw. Schepers-Verfahren verteilt, was bedeutet, dass der Stimmanteil für die Parteien bzw. Wählervereinigungen ebenso Berücksichtigung findet wie die Stimmen für die einzelnen Kandidaten. Als baden-württembergische Besonderheit wurde zur Wahl der Vertreter in den kommunalen Gremien in etwa 40 % der Gemeinden die „Unechte Teilortswahl“ angewendet.

Gegenüber den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg 2014 standen durch eine vom Landtag am 14. Oktober 2015 verabschiedete Novelle der Gemeindeordnung Verwandtschaftsverhältnisse zwischen erfolgreichen Bewerbern einem Mandat nun nicht mehr entgegen.

Wahlvorschläge konnten bis zum 28. März 2019 eingereicht werden.

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