Konkordatslehrstuhl
Ein Konkordatslehrstuhl ist ein Lehrstuhl an einer staatlichen Universität, der nicht in einer theologischen Fakultät angesiedelt ist, bei dessen Besetzung die Katholische Kirche aber ein Einspruchsrecht hat.
Konkordatslehrstühle bestehen in Deutschland vor allem an Universitäten in Bayern und in Freiburg. Grundlage für diese staatskirchenrechtliche Besonderheit sind Vereinbarungen in Konkordaten. Durch die Konkordatslehrstühle soll der katholischen Kirche in Bayern vor allem hinsichtlich der pädagogisch relevanten Lehre an Universitäten ein Mitspracherecht eingeräumt werden. 2013 erklärten die bayerischen Bischöfe, das Vetorecht künftig nicht mehr auszuüben.
Analog dazu existieren in Bonn und Mainz Lehrstühle, bei deren Besetzung die katholische Kirche einbezogen wird, auch wenn dies nicht durch ein Konkordat, sondern durch andere Verträge geregelt ist.