Konstruktionsmechaniker
Konstruktionsmechaniker ist die Bezeichnung eines nach dem Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberufs.
Die Berufsbezeichnung wurde erstmals mit der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 15. Januar 1987 eingeführt. Mehrere Vorläufer aus der Sparte der Schlosserberufe sind dabei zusammengefasst worden, darunter der Bauschlosser. Änderungen erfolgten mit Verordnungen vom 10. Juni 1996 und vom 9. Juli 2003, bei denen das Berufsbild noch einmal neu definiert wurde.
Konstruktionsmechaniker ist seit der Neuordnung dieses Berufsbildes zum 1. August 2004 ein Monoberuf; vor der Änderung waren noch Fachrichtungen möglich. Diese wurden bis dato auch im Prüfungszeugnis bzw. Gesellenbrief aufgeführt. Durch die Abänderung in einen Monoberuf ist eine Differenzierung in einen bestimmten Fachbereich nicht mehr möglich.