Konsumentenschutzgesetz

Das österreichische Konsumentenschutzgesetz (KSchG), BGBl. Nr. 140/1979, ist am 1. Oktober 1979 in Kraft getreten und soll den Konsumenten vor Benachteiligung schützen. Der Gesetzgeber ging dabei von der Annahme aus, dass Unternehmer im Geschäfts- und Rechtsverkehr auf Grund ihrer Erfahrung und wirtschaftlichen Potenz ihren Vertragspartnern, den Konsumenten, zum Teil weitaus überlegen sind. Damit dieses Ungleichgewicht der Kräfte nicht in den abgeschlossenen Verträgen seine Fortsetzung findet, bestehen im österreichischen Privatrecht etliche Schutzbestimmungen, von denen die wichtigsten im Konsumentenschutzgesetz zusammengefasst sind.

Basisdaten
Titel: Konsumentenschutzgesetz
Langtitel: Bundesgesetz vom 8. März 1979, mit dem Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher getroffen werden
Abkürzung: KSchG
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Konsumentenschutz
Datum des Gesetzes: 8. März 1979
BGBl. Nr. 140/1979
Inkrafttretensdatum: 1. Oktober 1979
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 51/2018
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!
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