Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde

Als Zulassungsstelle oder Kfz-Zulassungsbehörde wird in Deutschland und Österreich jene Zulassungsbehörde bezeichnet, die für die Ausstellung von Betriebserlaubnissen und andere relevante Dokumente sowie für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zuständig ist. Kfz-Zulassungsbehörden gehören zum Aufgabenkreis des jeweiligen Straßenverkehrsamtes. Keine Zuständigkeit besteht unter anderem für Fahrzeuge des THW, der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Bundeszollverwaltung.

Die Zulassungsstelle ist eine Behörde in den kreisfreien Städten bzw. den Kreis- oder Landratsämtern. Die Aufgaben werden in besonderen Fällen von bestimmten Städten bzw. von einem Kommunalverband besonderer Art wahrgenommen.

Unter dem Namen Strassenverkehrsamt existiert eine ähnliche Behörde in der Schweiz.

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