Kriegsopferfürsorge

Die Kriegsopferfürsorge war ein Teil der Leistungen, die nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt wurden, nach §§ 25-27j BVG und Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV).

Mit Einführung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch wurde die Kriegsopferfürsorge in der bisherigen Form abgeschafft. Leistungen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit sind nunmehr fester Bestandteil der Entschädigungsleistungen, während Leistungen zum Lebensunterhalt im Einzelfall weiterhin als sogenannte „besondere Leistungen“ (§ 92 SGB XIV) gewährt werden.

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