Kulturpolitik der Europäischen Union
Die Kulturpolitik der Europäischen Union umfasst alle Handlungen und Bereiche der EU-Politik, welche zum Ziel haben die kulturelle Vielfalt und das europäische Kulturerbe zu bewahren sowie die Kreativwirtschaft und den nichtkommerziellen Kulturaustausch in Europa zu fördern. Der Handlungsrahmen der Europäischen Union obliegt dem Subsidiaritätsprinzip, ihre Tätigkeiten ergänzen oder unterstützen die Kulturpolitik der Mitgliedstaaten. Dabei interagiert die EU mit verschiedenen Bereichen wie Bildung, Forschung, Sozialpolitik, Regionalentwicklung und Außenbeziehungen. Die Kulturpolitik wird durch verschiedene Institutionen, Initiativen und Förderprogramme und in Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regierungen und internationalen Organisationen verwirklicht. Mit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages am 1. November 1993 hat die Europäische Union eine eigenständige kulturpolitische Kompetenz erlangt.