Lärmschutz
Lärmschutz umfasst alle Maßnahmen der Lärmbekämpfung und ist Teil des Immissionsschutzes. Er soll das Wohlbefinden von Menschen und Tieren in Bezug auf Lärm sichern. Die Maßnahmen der Lärmbekämpfung betreffen schwerpunktmäßig den Schutz vor Umgebungslärm (Fluglärm, Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Industrielärm), Freizeitlärm und Ruhestörung.
Der Begriff Lärm ist nicht gleichbedeutend mit Schall. Schall ist eine messbare Größe. Erst durch nicht messbare individuelle oder sozio-kulturelle Aspekte wird störender Schall zu Lärm.
Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und Umweltschutzes. Er soll vor körperlichen, seelischen und materiellen Schäden schützen:
- körperlicher Stress
- körperliche Schäden:
- Lärmschwerhörigkeit und Schalltrauma
- Schädigung des Immunsystems
- Schädigung des Herz-Kreislauf-Systems (Bluthochdruck, Herzinfarkt und weitere Herz-Kreislauf-Erkrankungen)
- seelischer Stress
- Vermögensschäden, z. B. durch Wertverluste von Immobilien, die starken Lärmeinwirkungen ausgesetzt sind
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