Landeswappen des Saarlandes

Das Landeswappen zählt ebenso wie die Landesflagge zu den Hoheitszeichen des Saarlandes. Es wurde durch das Gesetz über das Wappen des Saarlandes vom 9. Juli 1956 mit Wirkung zum 1. Januar 1957, dem Datum des Beitrittes des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland, eingeführt. Die Führung des Wappens ist den staatlichen Behörden des Saarlandes vorbehalten. Die Verwendung ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit.

Landeswappen des Saarlandes
Details
Eingeführt 1. Januar 1957
durch Gesetz vom 9. Juli 1956
Schildform und Aufteilung gevierter Halbrundschild:
  1. Grafschaft Saarbrücken
  2. Kurtrier
  3. Herzogtum Lothringen
  4. Herzogtum Pfalz-Zweibrücken
Vorgänger-
versionen
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