Landeszentralbank

Die Landeszentralbanken (LZB) waren bis 2002 Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank. Die Mehrzahl der Landeszentralbanken wurde 1948 gegründet. Sie fungierten als rechtlich selbstständige Notenbanken auf ihrem Hoheitsgebiet und bildeten zusammen mit der Bank deutscher Länder ein föderales zweistufiges Zentralbanksystem, das in diesem Punkt nach dem Vorbild des US-amerikanischen Federal Reserve aufgebaut war. Mit Gründung der Deutschen Bundesbank 1957 wurden die LZBen mit der Bank deutscher Länder verschmolzen und wurden zu Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank. Sie firmierten bis 2002 unter den Namen „Landeszentralbank in [...] – Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank“, besaßen jedoch keine eigene Rechtsfähigkeit mehr.

Ursprünglich bestand für jedes Land eine Landeszentralbank. Im Zuge der Schaffung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion (Einführung der D-Mark) wurde für das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik eine Vorläufige Verwaltungsstelle der Bundesbank errichtet, die auch nach der Wiedervereinigung noch Bestand hatte. Mit 1. November 1992 wurde der Verwaltungsbereich der einzelnen Landeszentralbanken neu geregelt. So gab es nur noch neun Landeszentralbanken für 16 Länder:

Durch die Strukturreform der Bundesbank zum 1. Mai 2002 fiel der Name Landeszentralbank weg – die Hauptverwaltungen sind jetzt unselbständige Verwaltungsuntergliederungen der Deutschen Bundesbank.

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