Landgang (Schifffahrt)

Als Landgang wird das mehrstündige Verlassen eines Schiffes durch einzelne Besatzungsmitglieder oder die Passagiere während der Liegezeit im Hafen oder auf Reede bezeichnet. Der Landgang soll die langfristig eingeschränkte Bewegungsfreiheit und die damit einhergehenden psychischen Belastungen abmildern. Landgang ist oft nötig, um beispielsweise die Heuer an die Familie zu überweisen, aber auch erforderlich für medizinische Behandlungen, die über die rudimentären Möglichkeiten direkt an Bord hinausgehen.

Das Recht auf Landgang ist in der Maritime Labour Convention festgeschrieben und in verschiedenen nationalen Gesetzen wie dem Deutschen Seearbeitsgesetz. Kürzere Liegezeiten, sinkende Mannschaftsstärken an Bord, schwierige Transportbedingungen wie auch zunehmend restriktivere Sicherheits- und Einreisebestimmungen an Land erschweren es zunehmend, dieses Recht wahrzunehmen.

Auch Programmpunkte an Land im Rahmen von Kreuzfahrten werden Landgang genannt.

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