Landherrenschaft Ritzebüttel

Die Landherrenschaft Ritzebüttel war eine von vier Landherrenschaften im Land Hamburg. Sie wurde 1864 aus dem vormaligen Amt Ritzebüttel gebildet, das bereits seit dem Mittelalter zu Hamburg gehörte. Ritzebüttel wurde durch die Ablösung des Amtes den übrigen hamburgischen Landherrenschaften gleichgestellt; die Verwaltung übernahm ein Amtsverwalter, die Rechtspflege ein Amtsrichter. Somit war 1864 das Gründungsjahr des Cuxhavener Amtsgerichtes. Die Landherrenschaft Ritzebüttel wurde 1926 mit den anderen Landherrenschaften zu einer einzigen Landherrenschaft Hamburg zusammengefügt, da mit dem Ausscheiden Cuxhavens als Stadt zwei Jahre zuvor nur noch Landgemeinden im Gebietsbestand verblieben waren.

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