Landrichter
Als Landrichter (lateinisch: praetor provinciae oder judex ordinarius) bezeichnete man den mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Richter eines Landgerichts in der Zeit, als Justiz und Verwaltung noch nicht vollständig getrennt waren. Landrichter wurden durch den jeweiligen Landesherrn ernannt und als Vorsitzende der Institution des Landgerichts mit voller Amtsgewalt in der unteren Ebene mit Verwaltungs- und Justizaufgaben der hohen Gerichtsbarkeit eingesetzt. Meist waren die Amtsinhaber adeliger oder patrizischer Herkunft.
Dem Landrichter gegenübergestellt werden kann der Stadtrichter.
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