Lauenburgischer Landeskommunalverband

Der Lauenburgische Landeskommunalverband (auch Landeskommunalverband Kreis Herzogtum Lauenburg) war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Selbstverwaltung der Angelegenheiten der Gemeinden des Landes. Als höherer Kommunalverband bestand er zunächst für die vier Ämter Lauenburg an der Elbe, Ratzeburg, Schwarzenbek und Steinhorst in Sachsen-Lauenburg, in die die Kommunen des Herzogtums gegliedert waren. Das Herzogtum wurde am 1. Juli 1876 als Kreis Herzogtum Lauenburg in die preußische Provinz Schleswig-Holstein eingegliedert. Der Landeskommunalverband wurde 1933 seiner Selbstverwaltungsgremien beraubt und verlor 1937 in Folge des Groß-Hamburg-Gesetzes seine hoheitlichen Aufgaben. Er wurde nach 1945 nicht wieder belebt.

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