Laufbahn besonderer Fachrichtung

Laufbahnen besonderer Fachrichtungen waren in Deutschland Beamtenlaufbahnen, bei denen die Laufbahnbefähigung nicht durch den erfolgreichen Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes, sondern durch Anerkennung erlangt wurde. Die Anerkennung setzte einen entsprechenden Bildungsabschluss und grundsätzlich eine hauptberufliche Tätigkeit voraus. Laufbahnen besonderer Fachrichtungen bestanden dort, wo der geringe Bedarf an Beamten einer Fachrichtung die Einrichtung eines Vorbereitungsdienstes nicht rechtfertigte.

Die rechtliche Ausgestaltung (Arten, Zulassungsvoraussetzungen, Zuständigkeiten etc.) regelten Bund und Länder jeweils für ihren Bereich. Für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung forderten die meisten Dienstherren eine hauptberufliche Tätigkeit von eineinhalb bis dreieinhalb Jahren, die zwar innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht worden sein konnte, aber inhaltlich zu der Laufbahn passen musste. Über die Feststellung der Laufbahnbefähigung und damit die Zulassung zu einer Laufbahn besonderer Fachrichtung entschied gewöhnlich die oberste Dienstbehörde durch Bescheid.

Laufbahnen besonderer Fachrichtung gab es im mittleren, gehobenen und höheren Dienst, nicht jedoch im einfachen Dienst, da es dort bereits keine Laufbahnprüfung gibt, deren Fehlen durch Berufserfahrung kompensiert werden musste.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.