Behördliche Lebensmittelüberwachung in Deutschland
Die behördliche Lebensmittelüberwachung in Deutschland ist Teil des Systems von Kontrollmaßnahmen nach den auf diesem Gebiet unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Union, dem deutschen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und den auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen zur Einhaltung ihrer Regelungen zur Lebensmittelsicherheit und Lauterkeit. Sie bezweckt den Schutz der menschlicher Gesundheit sowie der Verbraucher vor Irreführung bei Herstellung, Inverkehrbringen und Verbrauch nicht nur von Lebensmitteln. Vom engen Wortsinn gelöst befasst sie sich insoweit mit der Überwachung sämtlicher Erzeugnisse im Sinne des § 2 Abs. 1 LFGB, also auch von kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Futtermitteln und zudem mit Erzeugnissen nach dem speziellen Wein- und dem Tabakrecht.