Lediger
Ein Lediger ist nach heutigem Sprachgebrauch eine Person, die noch nie geheiratet hat. Im erweiterten Sinne bezieht sich der Ausdruck rechtlich auch auf den Stand vor einer Verpartnerung, Geschiedene oder Verwitwete werden auch als wieder ledig bezeichnet. In Österreich werden die Familienstände „ledig“, „verheiratet“, „in eingetragener Partnerschaft lebend“, „geschieden“, „aufgelöste eingetragene Partnerschaft“, „verwitwet“ und „hinterbliebene eingetragene Partnerin/hinterbliebener eingetragener Partner“ unterschieden. Die Kategorie „ledig“ existiert in verschiedenen Kulturen weltweit. „Alleinstehende“ sind Personen, die in keiner Gemeinschaft leben, also auch ohne Kinder, mit Kindern wären sie „Alleinerziehende“.
Die ursprüngliche Bedeutung von „ledig“ war frei, los beispielsweise frei von Gefangenschaft, Strafe, Schuld oder einer Verpflichtung oder auch aus der Lehre entlassen. In der Heraldik ist ein lediger Schild ein Schild, der mit keiner Figur belegt ist.
Der Begriff „lediges Kind“ (synonym zu nichtehelich geborenes Kind, auch „außereheliches Kind“ oder „uneheliches Kind“ oder „nichteheliches Kind“, veraltet auch „illegitimes Kind“) bezeichnet also Kinder von Unverheirateten oder Geschiedenen oder Verwitweten. Als „ehelich“ gilt ein Kind von Geschiedenen oder Verwitweten laut Rechtslage, wenn es im Zeitraum zwischen dem 300. und 180. Tag vor der Geburt gezeugt wurde.
Ein lediges Kind wurde derb umgangssprachlich pejorativ (abwertend) „Bankert“ genannt (abgeleitet von auf der Bank, nicht im Ehebett gezeugtes Kind), der zweite Wortteil besteht aus dem in Männernamen üblichen -hart, wie im Wort Bastard (welches das ledige Kind eines Adeligen bezeichnet), daneben existierte noch der Begriff Kegel (siehe dazu die Redewendung „mit Kind und Kegel“).