Lediger Schild
Als lediger Schild (oder Ledigenschild) wird in der Heraldik ein Schild bezeichnet, der mit keiner Figur belegt ist (siehe dazu auch Lediger).
Folglich zeigt ein lediger Schild nur Farben, oder, wenn man mit einigen Heraldikern auch die Teilungen zu den Figuren zählt, bloß eine einzelne Farbe. In der Wappenbeschreibung wird er als ledig blasoniert. Soll der Schild später, nach einem wappenändernden Ereignis, noch mit einer Figur belegt werden, handelt es sich um ein Warteschild.
Ledige Schilde werden häufig durch Damaszierung verziert, dabei handelt es sich allerdings um eine rein dekorative Ausgestaltung durch den Künstler, ohne heraldische Relevanz.
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