Legalitätsprinzip (Strafrecht)
Das Legalitätsprinzip ist in Deutschland die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll und Steuerfahndung), ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie eine den Anfangsverdacht rechtfertigende zureichende Kenntnis von einer (möglichen) Straftat erlangt hat (§ 152 Abs. 2, § 160, § 163 StPO; § 386 AO). Teil des Legalitätsprinzips ist die zwingende Verfolgung von Offizialdelikten durch die Staatsanwaltschaften.
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