Strafverfolgungsbehörde

Eine Strafverfolgungsbehörde, auch Ermittlungsbehörde, ist eine Behörde, deren Aufgabe und Verpflichtung es ist, Straftaten und Tatverdächtigee zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Zu den Strafverfolgungsbehörden gehören vor allem Staatsanwaltschaften und sämtliche Polizeien, sowie die Finanzverwaltungen und der Zoll, in Fällen der Finanz- und Wirtschaftskriminalität. Unter Umständen übernehmen allerdings auch Militäre Aufgaben der Strafverfolgung, wie etwa in speziellen Fällen des Terrorismus.

Die Strafverfolgungsbehörden wenden das Strafprozessrecht, in Deutschland also in erster Linie die Strafprozessordnung, an. Sie sind gemäß § 152 Abs. 2 StPO an das Legalitätsprinzip gebunden, das besagt, dass grundsätzlich jedem Verdacht einer Straftat von Amts wegen nachgegangen werden muss, ohne dass insoweit ein Ermessen der Behörde besteht.

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