Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz

Die Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz (LAPL, englisch light aircraft pilot licence) ist eine EASA-konforme Pilotenlizenz, die zum nichtgewerblichen Fliegen von Leichtflugzeugen (LAPL (A)), Hubschraubern (LAPL (H)), Segelflugzeugen (LAPL (S)) und Freiballonen (LAPL (B)) berechtigt. Die LAPL ermöglicht gegenüber der höherwertigen Privatpilotenlizenz (PPL) einen einfacheren Erwerb und hat geringere Anforderungen an das medizinische Tauglichkeitszeugnis, jedoch ist das Gewicht des Luftfahrzeugs und die Anzahl der Passagiere gegenüber der PPL eingeschränkt. Anders als die Privatpilotenlizenz ist die LAPL nicht konform mit den Vorgaben der Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Daher wird die LAPL außerhalb der EASA Mitgliedstaaten nicht anerkannt und kann dort folglich nicht ohne Weiteres genutzt werden.

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