Leitender Oberstudiendirektor
Leitender Oberstudiendirektor (LOStD) ist eine Amtsbezeichnung für Beamte im höheren Schuldienst in Bayern. Die Amtsinhaber sind in Besoldungsgruppe B 3 eingruppiert.
Der Oberstudiendirektor stellt im Schuldienst an Gymnasien, Gesamtschulen, berufsbildende Schulen und Studienseminaren das vierte und höchste Beförderungsamt (in Bayern) nach der Ernennung zum Studienrat dar. Das erste Beförderungsamt ist Oberstudienrat, das zweite Studiendirektor, das dritte Oberstudiendirektor. Die Amtsinhaber fungieren gleichzeitig als Schulleiter eines Gymnasiums und als für die Gymnasien eines Regierungsbezirks zuständige Schulaufsichtsbeamte. Entsprechende Funktionen gibt es auch für die anderen Schularten (Leitende Realschulrektoren etc.).
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