Lettische Staatsangehörigkeit

Die lettische Staatsangehörigkeit (pilsonība) bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum Staatsverband Lettlands, das als unabhängiges Staatswesen 1919–1940 und seit 1991 existiert. Vor der Etablierung der Sowjetmacht waren die Bewohner Untertanen des Zaren.

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