Lex Heinze
Die sogenannte Lex Heinze war in Deutschland ein umstrittenes Gesetz zur Änderung des Reichsstrafgesetzbuches aus dem Jahre 1900. Der Entwurf sah vor, die Darstellung „unsittlicher“ Handlungen in Theateraufführungen zu zensieren, die Vorschriften gegen Pornografie und Kuppelei zu verschärfen sowie den Straftatbestand der Zuhälterei einzuführen. Nach zahlreichen öffentlichen Protesten und Widerstand weiter Kreise des liberalen Bürgertums sowie der Sozialdemokratie entschärfte der Reichstag den Gesetzesentwurf und billigte die „Sittlichkeitsparagraphen“ des Reichsstrafgesetzbuches in einer Kompromissfassung. Benannt war das Gesetz nach dem Berliner Zuhälter Hermann Heinze, der wegen einer 1887 begangenen „Körperverletzung mit Todesfolge“ angeklagt und verurteilt wurde. Sein Name steht für „Unsittlichkeit“ im weitesten Sinn, wie sie in diesem Prozess zur Sprache kam.
Basisdaten | |
---|---|
Titel: | Gesetz, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuchs |
Kurztitel: | Lex Heinze (ugs.) |
Art: | Reichsgesetz |
Geltungsbereich: | Deutsches Reich |
Rechtsmaterie: | Strafrecht |
Fundstellennachweis: | RG Nr. 2683 |
Erlassen am: | 25. Juni 1900 (RGBl. S. 301) |
Inkrafttreten am: | 14. Juli 1900 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |