Lindauer Abkommen

Lindauer Abkommen, Lindauer Vereinbarung und Lindauer Absprache sind Bezeichnungen für ein am 14. November 1957 geschlossenes Übereinkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bund) und den Ländern. Darin wird die Mitwirkung der Länder beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge geregelt.

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