Litteralvertrag
Der Litteralvertrag (lat. contractus litteris; aus littera ‚Buchstabe, Brief‘, daher auch: litteris contrahi) war im römischen Recht eine Vertragsart des ius civile, bei welcher die Verbindlichkeit neben der Einigung durch einen Schriftakt (lat. transcriptio ‚Umbuchung‘), der die Zahlung ersetzte, entstand.
Der Vertragstyp geht auf die vorklassische Zeit der späten Republik zurück. Bereits vor Ende der nachfolgenden klassischen Periode im Prinzipat muss er als Rechtsinstitut aufgegeben worden sein, denn seine Streichung lässt sich in den Digesten an verschiedenen Stellen nachzeichnen.
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