Lkw-Maut in Österreich

In Österreich wurde am 1. Jänner 2004 die Gebührenpflicht für alle Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t übersteigt, auf allen Autobahnen und Schnellstraßen eingeführt. Damit fallen nicht nur Lkw und Autobusse, sondern auch Wohnmobile und sonstige Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht unter die Mautpflicht. Für diese Fahrzeuge fällt andererseits die Vignettenpflicht und die Straßenbenutzungsabgabe weg. Außerdem wurde gleichzeitig die Kraftfahrzeugsteuer auf das Niveau von 2000 reduziert.

Das System funktioniert mit einem On-Board-Gerät (GO-Box) und Erfassung mit Empfangsbrücken (Mautportal) entlang der Autobahnen, und ist in die ab 2013 eingeführte EU-weit harmonisierte Mauterhebungstechnologie eingebettet.

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