Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes
Als Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes (MEPolG), auch Musterpolizeigesetz, wird der Entwurf eines in allen Bundesländern einheitlich geregelten Polizeirechts bezeichnet, der von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder erstmals am 25. November 1977 beschlossen wurde. Er diente als Grundlage für entsprechende Gesetzesinitiativen in den Landesparlamenten.
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