Maßregel der Besserung und Sicherung

Eine Maßregel der Besserung und Sicherung (kurz Maßregel) ist im deutschen Strafrecht eine vom Strafgericht angeordnete Rechtsfolge für eine rechtswidrige Tat – im Gegensatz zu den eigentlichen Strafen, welche verhängt werden. Der Vollzug stationärer Maßregeln war ab 1977 grundlegend im Strafvollzugsgesetz geregelt. Parallel dazu entstanden Landesgesetze mit detaillierteren Regelungen (z. T. in eigenen Maßregelvollzugsgesetzen, z. T. als Teil der Psychisch-Kranken-Gesetze). Der Vollzug der Sicherungsverwahrung ist seit der Entscheidung der BVerfG zum „Abstandsgebot“ (2011) ebenfalls in eigenen (Landes-)Gesetzen geregelt.

Die Maßregel ist von der Schuld unabhängig und wird zum Schutz vor gefährlichen Straftätern oder zu deren Besserung angeordnet. Daher können Maßregeln der Besserung und Sicherung auch gegen schuldunfähige erwachsene Straftäter angeordnet werden. Das deutsche Strafrecht folgt somit einem System der Zweispurigkeit, bei dem zwischen Strafe und Maßregel unterschieden wird.

Eine Maßregel wird aufgrund einer positiven Gefährlichkeitsprognose angeordnet, wodurch der Täter als wahrscheinlich gefährlich eingestuft wird.

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