Manuduktionspflicht

Die Manuduktionspflicht (lateinisch manus „Hand“ und ductus „Führung, Leitung“) ist eine gesetzlich angeordnete Informations-, Anleitungs-, Belehrungs- und Aufklärungspflicht eines „Betroffenen“ über seine Rechte.

Die Manuduktionspflicht kann öffentlich-rechtlichen wie privatrechtlichen Einrichtungen und darin tätigen Personen auferlegt sein, wobei der Begriff selbst in Österreich und Liechtenstein vor allem auf die Anleitungs- und Belehrungspflicht von Behörden, Gerichten und der Staatsanwaltschaft angewendet wird. In Deutschland ist dafür der Begriff der Hinweispflicht gebräuchlich.

Die Manuduktionspflicht korrespondiert immer mit dem Recht des Betroffenen auf Information und Transparenz und ergibt sich auch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben. Die Verletzung der Manuduktionspflicht kann unter Umständen zur Mangelhaftigkeit des Gerichts- oder Behördenverfahrens führen.

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