Marktordnungsrecht

Das Marktordnungsrecht befasst sich mit der Gemeinsamen Agrarpolitik der EG. Die Mitgliedstaaten haben die Zuständigkeit für diesen Bereich durch Artikel 32 ff. EG-Vertrag der EG übertragen.

Dieser Artikel betrifft Aspekte des politischen Systems der Europäischen Union, die sich möglicherweise durch den Vertrag von Lissabon ab 1. Dezember 2009 verändert haben.
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