Mathematisch-Technischer Assistent

Mathematisch-Technischer Assistent (kurz MaTA, MA oder MTA; auch: mathematisch-technischer Softwareentwickler) ist die Berufsbezeichnung eines anerkannten Ausbildungsberufs nach dem Berufsbildungsgesetz in Deutschland, der seit Mitte der 1960er Jahre existiert. Es handelt sich um den ersten nichtakademischen Ausbildungsberuf in der Datenverarbeitung. Die erste Prüfungsordnung wurde 1965 von der Industrie- und Handelskammer der Pfalz in Ludwigshafen am Rhein erlassen. Zu den ursprünglichen Aufgaben des Berufs gehörte es, Wissenschaftlern bei der Implementierung der von ihnen entwickelten Algorithmen auf den damaligen Großrechnern zu helfen. Das Berufsbild hat sich seither grundlegend gewandelt, da heute Einzelplatzrechner einschließlich Standardsoftware (z. B. für statistische Auswertungen) zur Verfügung stehen, die von den Wissenschaftlern selbst bedient werden können. Im Öffentlichen Dienst qualifiziert die Ausbildung zu einer Tätigkeit im Gehobenen Dienst, da man von der Vergleichbarkeit mit einer abgeschlossenen einschlägigen Fachhochschulausbildung ausgeht.

Es gibt verschiedene offizielle Berufsbezeichnungen:

  • Staatlich geprüfte(r) Mathematisch-Technische(r) Assistent(in)
  • Mathematisch-Technische(r) Assistent(in)/Informatik (IHK)

Ab dem 1. August 2007 wurde der Mathematisch-technische Assistent im Bereich der dualen Berufsausbildung durch den bundeseinheitlich geordneten Ausbildungsberuf Mathematisch-technischer Softwareentwickler (MATSE) ersetzt. Im Bereich der vollschulischen Assistentenausbildung existiert dagegen weiterhin der Ausbildungsberuf des Mathematisch-technischen Assistenten mit einem vergleichsweise höheren Anteil betriebswirtschaftlicher Ausbildungsinhalte.

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